Aktenvernichtung für Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Hausverwaltungen

Eine Hausverwaltung sammelt die Daten Hunderter Bewohner — Nebenkostenabrechnungen, Korrespondenz, Mietverträge, Stimmzettel. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen diese Unterlagen DSGVO-konform entsorgt werden — die technische Gebäudedokumentation dagegen bleibt erhalten. Ekotechnika arbeitet mit Verwaltern und Hausverwaltungen aus Warschau und Umgebung: Wir holen die Unterlagen im Büro ab, vernichten sie nach DIN 66399 und stellen ein Protokoll aus.

Besonderheiten der Unterlagen einer Immobilienverwaltung

  • Ein Verwalter verantwortet die Daten mehrerer Gemeinschaften zugleich — bei einer Sammelabholung stellen wir das Vernichtungsprotokoll für jede Gemeinschaft separat aus.
  • Nebenkostenabrechnungen und Wohnungssalden sind Finanzdaten der Bewohner — nach Ablauf der Verjährungsfristen gehören sie nicht in frei zugängliche Ordner.
  • Die technische Gebäudedokumentation darf nicht vernichtet werden — sie gilt für die gesamte Lebensdauer des Objekts; wir helfen, sie von den auszusondernden Unterlagen zu trennen.
  • Beschlüsse und Versammlungsprotokolle werden dauerhaft als Geschichte der Gemeinschaft aufbewahrt — vernichtet werden dagegen z. B. Stimmzettel nach Ablauf der Anfechtungsfrist für Beschlüsse.

Fristen für Immobilienunterlagen

Richtwerte für die häufigsten Kategorien:

Art der UnterlageAufbewahrungsfrist
Buchhaltungsunterlagen und Nebenkostenabrechnungen5 Jahre
Korrespondenz mit Bewohnernbis zum Erlöschen von Ansprüchen
Verträge mit Auftragnehmern5 Jahre nach Vertragsende
Beschlüsse, Versammlungsprotokolledauerhaft (nicht vernichten)
Technische Gebäudedokumentationfür die Lebensdauer des Objekts

Kostenloser Aufbewahrungskalender für Firmenunterlagen (PDF)

Die vollständige Fristenübersicht für über zwanzig Kategorien von Unterlagen — samt Regeln zur Fristberechnung und einer Checkliste für das Aufräumen im Archiv.

Kalender herunterladen

Was wir bieten

Wir betreuen einzelne Eigentümergemeinschaften ebenso wie Verwalter mit einem Portfolio von Dutzenden Gebäuden — mit Sammelabholung und Abrechnung pro Gemeinschaft, damit sich die Kosten der richtigen Immobilie zuordnen lassen.

  • Abholung vor Ort — wir holen die Unterlagen in Warschau und der Woiwodschaft Masowien direkt bei Ihnen ab; Sie müssen nichts transportieren und nichts vorsortieren.
  • Vernichtung nach DIN 66399 — standardmäßig in Sicherheitsstufe P-4, für besonders geschützte Daten in Stufe P-5.
  • Vernichtungsprotokoll — ein Dokument mit Datum, Umfang und Methode der Vernichtung, das Sie bei einer Kontrolle der polnischen Datenschutzbehörde (UODO) vorlegen.
  • Sicherheitsbehälter für Unterlagen — bei laufender Zusammenarbeit stellen wir abschließbare Behälter auf und tauschen sie in einem vereinbarten Rhythmus.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt und Angebot — telefonisch oder per E-Mail; eine ungefähre Mengenangabe genügt (Anzahl der Ordner, Säcke oder laufende Meter Akten).
  2. Abholung — wir kommen zum vereinbarten Termin, wiegen die Unterlagen und sichern sie für den Transport.
  3. Vernichtung und Protokoll — die Unterlagen werden nach DIN 66399 vernichtet, und Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll für Ihre DSGVO-Dokumentation.

Das Archiv der Verwaltung muss geräumt werden?

Eine Nachricht mit der Zahl der Ordner und der Adresse der Verwaltung genügt — wir schlagen Abholtermin und Abrechnungsform vor. Mehr zum Ablauf erfahren Sie auf der Seite unserer Aktenvernichtung.

Kontakt: 531 690 670 · bok@niszczeniedokumentow.com

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