Aktenvernichtung für Anwalts-, Notar- und Gerichtsvollzieherkanzleien

Akten abgeschlossener Fälle unterliegen auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der beruflichen Verschwiegenheit — sie gehören weder ins Altpapier noch in den normalen Abfall. Ekotechnika holt juristische Unterlagen direkt aus Kanzleien in Warschau und der Woiwodschaft Masowien ab, vernichtet sie so, dass der Inhalt nicht wiederherstellbar ist, und stellt ein Vernichtungsprotokoll aus. Wir betreuen regelmäßig Dutzende Anwalts-, Notar- und Gerichtsvollzieherkanzleien.

Besonderheiten der Kanzleiunterlagen

  • Die anwaltliche Schweigepflicht erlischt nicht mit dem Abschluss eines Falls — die Entsorgung der Akten muss sie ebenso schützen wie deren Aufbewahrung.
  • Fallakten enthalten Daten vieler Personen zugleich — Parteien, Zeugen, Bevollmächtigte — darunter besonders geschützte Daten, für die wir Sicherheitsstufe P-5 einsetzen.
  • Das Vernichtungsprotokoll ist Teil der DSGVO-Rechenschaftspflicht und der Nachweis, dass die Akten die Kanzlei nicht unkontrolliert verlassen haben.
  • Ausgemistet wird selten und dann in großen Mengen — nach einer Archivdurchsicht gehen oft Dutzende Ordner auf einmal zur Vernichtung; wir holen alles mit einem einzigen Transport ab.

Wie lange eine Kanzlei ihre Akten aufbewahrt

Die häufigsten Fristen für Kanzleiunterlagen — die vollständige Übersicht finden Sie in unserem kostenlosen Kalender:

Art der UnterlageAufbewahrungsfrist
Akten abgeschlossener Mandate (Anwälte, Rechtsberater)10 Jahre ab Abschluss des Falls
Buchhaltungsunterlagen der Kanzlei5 Jahre
Personalakten der Mitarbeiter (Beschäftigung ab 2019)10 Jahre
Vollmachten und Prozesskorrespondenzzusammen mit der Fallakte

Kostenloser Aufbewahrungskalender für Firmenunterlagen (PDF)

Die vollständige Fristenübersicht für über zwanzig Kategorien von Unterlagen — samt Regeln zur Fristberechnung und einer Checkliste für das Aufräumen im Archiv.

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Was wir bieten

Wir wissen, dass Fallakten nicht in einem frei zugänglichen Lager auf ihre Vernichtung warten dürfen. Juristische Unterlagen vernichten wir unmittelbar nach der Abholung, und für besonders sensible Fälle vereinbaren wir Sicherheitsstufe P-5.

  • Abholung vor Ort — wir holen die Unterlagen in Warschau und der Woiwodschaft Masowien direkt bei Ihnen ab; Sie müssen nichts transportieren und nichts vorsortieren.
  • Vernichtung nach DIN 66399 — standardmäßig in Sicherheitsstufe P-4, für besonders geschützte Daten in Stufe P-5.
  • Vernichtungsprotokoll — ein Dokument mit Datum, Umfang und Methode der Vernichtung, das Sie bei einer Kontrolle der polnischen Datenschutzbehörde (UODO) vorlegen.
  • Sicherheitsbehälter für Unterlagen — bei laufender Zusammenarbeit stellen wir abschließbare Behälter auf und tauschen sie in einem vereinbarten Rhythmus.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt und Angebot — telefonisch oder per E-Mail; eine ungefähre Mengenangabe genügt (Anzahl der Ordner, Säcke oder laufende Meter Akten).
  2. Abholung — wir kommen zum vereinbarten Termin, wiegen die Unterlagen und sichern sie für den Transport.
  3. Vernichtung und Protokoll — die Unterlagen werden nach DIN 66399 vernichtet, und Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll für Ihre DSGVO-Dokumentation.

Steht das Aufräumen im Kanzleiarchiv an?

Ein Anruf genügt — wir fragen nach der ungefähren Anzahl der Ordner, schlagen einen Abholtermin vor und bieten eine einmalige oder laufende Zusammenarbeit an. Mehr über Ablauf und Konditionen erfahren Sie auf der Seite unserer Aktenvernichtung.

Kontakt: 531 690 670 · bok@niszczeniedokumentow.com

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