Vernichtung von Patientenakten — Ambulanzen, Arztpraxen, Apotheken
Patientenakten dürfen nach Ablauf der 20 Jahre nicht länger aufbewahrt werden — und als Gesundheitsdaten verlangen sie bei der Vernichtung höchste Sicherheitsstandards. Ekotechnika vernichtet Patientenkarteien in Sicherheitsstufe P-5 nach DIN 66399 (der empfohlenen Stufe für Daten besonderer Kategorien), stellt ein Vernichtungsprotokoll aus und holt die Unterlagen direkt aus der Einrichtung ab — öffentlich wie privat. Über zwanzig Ambulanzen, Arztpraxen und Apotheken vertrauen uns.
Besonderheiten der Patientendokumentation
- Gesundheitsdaten sind eine besondere Datenkategorie (Art. 9 DSGVO) — für ihre Vernichtung setzen wir Sicherheitsstufe P-5 ein, eine Stufe über dem Standard für gewöhnliche Geschäftsunterlagen.
- Die Fristen unterscheiden sich innerhalb einer einzigen Kartei — Grunddokumentation 20 Jahre, Röntgenbilder 10 Jahre, Überweisungen 5 Jahre, Unterlagen von Kindern bis zum 2. Lebensjahr 22 Jahre.
- Öffentliche und private Einrichtungen haben dieselben Pflichten — Krankenhaus, privates Gesundheitszentrum und Einzelpraxis unterliegen bei der Dokumentation denselben Vorschriften.
- Nach Schließung oder Übernahme einer Praxis muss die Dokumentation in kurzer Zeit geordnet werden — wir übernehmen auch große, einmalige Archivauflösungen.
Aufbewahrungsfristen für Patientenakten
Die Grundfristen nach dem polnischen Patientenrechtegesetz:
| Art der Unterlage | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Patientenakten | 20 Jahre |
| Unterlagen von Kindern bis zum 2. Lebensjahr | 22 Jahre |
| Tod durch Körperverletzung oder Vergiftung | 30 Jahre |
| Röntgenbilder (außerhalb der Akte) | 10 Jahre |
| Überweisungen und ärztliche Verordnungen | 5 Jahre |
Die Fristen laufen ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.
Kostenloser Aufbewahrungskalender für Firmenunterlagen (PDF)
Die vollständige Fristenübersicht für über zwanzig Kategorien von Unterlagen — samt Regeln zur Fristberechnung und einer Checkliste für das Aufräumen im Archiv.
Kalender herunterladenWas wir bieten
Patientenakten behandeln wir als Daten mit höchstem Risiko: abschließbare Behälter, Transport ohne Zugriff Dritter und Vernichtung in Sicherheitsstufe P-5. Wir vernichten auch digitale Datenträger — Festplatten aus Computern und Diagnostikgeräten.
- Abholung vor Ort — wir holen die Unterlagen in Warschau und der Woiwodschaft Masowien direkt bei Ihnen ab; Sie müssen nichts transportieren und nichts vorsortieren.
- Vernichtung nach DIN 66399 — standardmäßig in Sicherheitsstufe P-4, für besonders geschützte Daten in Stufe P-5.
- Vernichtungsprotokoll — ein Dokument mit Datum, Umfang und Methode der Vernichtung, das Sie bei einer Kontrolle der polnischen Datenschutzbehörde (UODO) vorlegen.
- Sicherheitsbehälter für Unterlagen — bei laufender Zusammenarbeit stellen wir abschließbare Behälter auf und tauschen sie in einem vereinbarten Rhythmus.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt und Angebot — telefonisch oder per E-Mail; eine ungefähre Mengenangabe genügt (Anzahl der Ordner, Säcke oder laufende Meter Akten).
- Abholung — wir kommen zum vereinbarten Termin, wiegen die Unterlagen und sichern sie für den Transport.
- Vernichtung und Protokoll — die Unterlagen werden nach DIN 66399 vernichtet, und Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll für Ihre DSGVO-Dokumentation.
Abgelaufene Karteien blockieren die Anmeldung?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns die ungefähre Zahl der Karteikarten oder laufenden Meter Akten — wir schlagen einen Abholtermin und eine für medizinische Daten geeignete Vernichtungsmethode vor. Mehr zum Ablauf erfahren Sie auf der Seite unserer Aktenvernichtung.
Kontakt: 531 690 670 · bok@niszczeniedokumentow.com