Vernichtung von Patientenakten — Ambulanzen, Arztpraxen, Apotheken

Patientenakten dürfen nach Ablauf der 20 Jahre nicht länger aufbewahrt werden — und als Gesundheitsdaten verlangen sie bei der Vernichtung höchste Sicherheitsstandards. Ekotechnika vernichtet Patientenkarteien in Sicherheitsstufe P-5 nach DIN 66399 (der empfohlenen Stufe für Daten besonderer Kategorien), stellt ein Vernichtungsprotokoll aus und holt die Unterlagen direkt aus der Einrichtung ab — öffentlich wie privat. Über zwanzig Ambulanzen, Arztpraxen und Apotheken vertrauen uns.

Besonderheiten der Patientendokumentation

  • Gesundheitsdaten sind eine besondere Datenkategorie (Art. 9 DSGVO) — für ihre Vernichtung setzen wir Sicherheitsstufe P-5 ein, eine Stufe über dem Standard für gewöhnliche Geschäftsunterlagen.
  • Die Fristen unterscheiden sich innerhalb einer einzigen Kartei — Grunddokumentation 20 Jahre, Röntgenbilder 10 Jahre, Überweisungen 5 Jahre, Unterlagen von Kindern bis zum 2. Lebensjahr 22 Jahre.
  • Öffentliche und private Einrichtungen haben dieselben Pflichten — Krankenhaus, privates Gesundheitszentrum und Einzelpraxis unterliegen bei der Dokumentation denselben Vorschriften.
  • Nach Schließung oder Übernahme einer Praxis muss die Dokumentation in kurzer Zeit geordnet werden — wir übernehmen auch große, einmalige Archivauflösungen.

Aufbewahrungsfristen für Patientenakten

Die Grundfristen nach dem polnischen Patientenrechtegesetz:

Art der UnterlageAufbewahrungsfrist
Patientenakten20 Jahre
Unterlagen von Kindern bis zum 2. Lebensjahr22 Jahre
Tod durch Körperverletzung oder Vergiftung30 Jahre
Röntgenbilder (außerhalb der Akte)10 Jahre
Überweisungen und ärztliche Verordnungen5 Jahre

Die Fristen laufen ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.

Kostenloser Aufbewahrungskalender für Firmenunterlagen (PDF)

Die vollständige Fristenübersicht für über zwanzig Kategorien von Unterlagen — samt Regeln zur Fristberechnung und einer Checkliste für das Aufräumen im Archiv.

Kalender herunterladen

Was wir bieten

Patientenakten behandeln wir als Daten mit höchstem Risiko: abschließbare Behälter, Transport ohne Zugriff Dritter und Vernichtung in Sicherheitsstufe P-5. Wir vernichten auch digitale Datenträger — Festplatten aus Computern und Diagnostikgeräten.

  • Abholung vor Ort — wir holen die Unterlagen in Warschau und der Woiwodschaft Masowien direkt bei Ihnen ab; Sie müssen nichts transportieren und nichts vorsortieren.
  • Vernichtung nach DIN 66399 — standardmäßig in Sicherheitsstufe P-4, für besonders geschützte Daten in Stufe P-5.
  • Vernichtungsprotokoll — ein Dokument mit Datum, Umfang und Methode der Vernichtung, das Sie bei einer Kontrolle der polnischen Datenschutzbehörde (UODO) vorlegen.
  • Sicherheitsbehälter für Unterlagen — bei laufender Zusammenarbeit stellen wir abschließbare Behälter auf und tauschen sie in einem vereinbarten Rhythmus.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt und Angebot — telefonisch oder per E-Mail; eine ungefähre Mengenangabe genügt (Anzahl der Ordner, Säcke oder laufende Meter Akten).
  2. Abholung — wir kommen zum vereinbarten Termin, wiegen die Unterlagen und sichern sie für den Transport.
  3. Vernichtung und Protokoll — die Unterlagen werden nach DIN 66399 vernichtet, und Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll für Ihre DSGVO-Dokumentation.

Abgelaufene Karteien blockieren die Anmeldung?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns die ungefähre Zahl der Karteikarten oder laufenden Meter Akten — wir schlagen einen Abholtermin und eine für medizinische Daten geeignete Vernichtungsmethode vor. Mehr zum Ablauf erfahren Sie auf der Seite unserer Aktenvernichtung.

Kontakt: 531 690 670 · bok@niszczeniedokumentow.com

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